Die Transformation der Kunststoffindustrie in Richtung Kreislaufwirtschaft hat in den letzten Monaten an Fahrt aufgenommen. Welche Weichen Österreich in Hinblick auf Kunststoffverpackungen gestellt hat und welche drastischen Anpassungen die geplante EU-Verpackungs- und Abfallverbringungsverordnung erforderlich machen, hier in einem Überblick.
Kunststoffverpackungen: Recyclingquoten und Rezyklatanteile
In Österreich fallen pro Jahr fast eine Million Tonnen Plastikmüll an - wobei mit über 300.000 Tonnen rund ein Drittel auf Kunststoffverpackungen entfällt. 50.000 Tonnen davon sind alleine nur Getränkeverpackungen. Mehr als 70 Prozent werden einer thermischen Verwertung zugeführt, der Rest landet auf der Deponie.
1. Recyclingquoten
Die Recyclingquote für Kunststoffverpackungen liegt derzeit in Österreich bei 25 Prozent. In die Recyclingquote werden allerdings nur Kunststoffverpackungen eingerechnet, die wieder in einem neuen Produkt eingesetzt werden. Bis 2025 müssen laut Verpackungsverordnung 50 Prozent der Kunststoffverpackungen recycelt werden, 2030 dann 55 Prozent.
2. Rezyklatanteile
Für Kunststoffflaschen aus Polyethylenterephtalat (PET) gibt es laut
EU-Einwegkunststoffrichtlinie bereits Zielvorgaben für den Recyclinganteil. Diese sieht vor, dass bis 2025 25 Prozent und bis 2029 30 Prozent Recyclingmaterial in jeder PET-Flasche enthalten sein sollen. In Österreich wird diese Quote bereits heute erreicht. Für Kunststoff-Getränkeverpackungen gelten zudem strengere Sammelquoten.
Mit der im November 2022 von der EU-Kommission vorgestellten zukünftigen „Packaging and Packaging Waste Regulation“ sollen auch für alle anderen Kunststoffverpackungen verbindliche Rezyklatanteile vorgeschrieben werden.
Aktuell liegt der Rezyklatanteil handelsüblicher Verpackungen laut einer Erhebung unter Kunststoffproduzenten durchschnittlich bei nur 16,8 Prozent. Das setzt sich zusammen aus 6,3 Prozent Rezyklat aus Produktions- und Verarbeitungsabfällen sowie 10,5 Prozent aus recycelten Abfällen von Konsumenten.
Bei PET ist der Rezyklatanteil mit 31,7 Prozent am höchsten. Die anderen vier Plastikarten (PP, HDPE, LDPE und PS) weisen einen Anteil von 9,6 Prozent bis 13,5 Prozent auf.
Abbildung 1 Die Recyclinganteile sind mit 31,7 Prozent bei PET noch vergleichsweise hoch - bei den anderen Kunststoffarten liegen sie zwischen 9,6 und 13,5 Prozent.
Österreich setzt Maßstäbe im PET-Recycling
Österreich nimmt beim Bottle-to-Bottle-Recycling eine Vorreiterrolle ein. Die PET to PET Recycling Österreich
erreichte vergangenes Jahr einen neuen Recycling-Rekord: 32.900t PET-Material aus rund 1,3 Milliarden Flaschen konnten erfolgreich wiederverwertet werden. Das bedeutet eine Steigerung der Verarbeitungsmenge von 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2021: 27.300 t).
Seit 2021 sind laut der EU-Einwegkunststoff-Richtlinie (Single-Use Plastics Directive, SUP) bereits Abgaben auf nicht-recyclierbare Kunststoffverpackungen zu bezahlen. Ab 2024 müssen Supermärkte Mehrwegflaschen für sämtliche Getränkekategorien anbieten. Damit wird es immer teurer, nicht zu recyceln.
Der überwiegende Anteil der in Verkehr gesetzten Getränkeverpackungen besteht in Österreich aus hochwertig aufbereiteten, gebrauchten Getränkeflaschen. PET to PET und andere Recycler produzieren bereits Getränkeflaschen aus 100 Prozent recyceltem PET.
PET ist zu einem begehrten Rohstoff geworden. 2021 hat sich der Preis von recyceltem gegenüber neuem PET bereits verdoppelt. Eine Mehrweg-PET-Flasche schafft allerdings nur etwa 20 Umläufe, da in der Weiterverarbeitung einiges an Materialverlust entsteht. Laut einer Studie des Österreichischen Ökologie Institutes im Auftrag von Greenpeace sind für die Herstellung einer neuen Re-PET-Flasche durchschnittlich etwa 1,4 alte PET-Flaschen nötig. Möchte man also in Zukunft alle Flaschen in Österreich aus 100 Prozent Re-PET herstellen, würde das Material aus Österreich nicht ausreichen.
Womit sich der Kreis zu den den steigenden Preisen schließt und gleichzeitig die Frage europaweiter Transporte für PET-Recycling im Raum steht. Gerade bei der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen arbeitet die EU derzeit an Vorschriften, die den Transport erheblich erschweren würden.
Österreichs Kreislaufstrategie forciert Kunststoffrecycling
Einer der wichtigsten Bausteine des Green Deals (2019) ist der Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft (2020). Die europäische Kunststoffstrategie als bedeutender Bestandteil der Kreislaufwirtschaft zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen von
Kunststoffen zu minimieren. Das
Kunststoffrecycling spielt hierbei eine zentrale Rolle.
Die Ziele der österreichischen Kreislaufstrategie
Mit der im Dezember 2022 beschlossenen „Kreislaufstrategie – Österreich auf dem Weg zu einer nachhaltigen und zirkulären Gesellschaft“ wurde nun auch in Österreich der Rahmen für eine zirkuläre Wirtschaft und Gesellschaft geschaffen. Das Kernstück sind vier messbare Ziele:
Abbildung 2: Modell der Kreislaufwirtschaft, Grafik: Europäisches Parlament
Auswirkungen der Kreislaufstrategie auf das Kunststoffrecycling
Für das Kunststoffrecycling ergeben sich daraus verschiedene Massnahmen. So sollen
- die Mehrwegquote bei Verpackungen erhöht,
- eine Eco-Modulation (Abgaben in Abhängigkeit von der Nachhaltigkeit der Verpackung) eingeführt,
- die Rezyklateinsatzquoten gesteigert,
- und das Verpackungsvolumen reduziert werden.
Um den Rezyklateinsatz zu erhöhen, sollen Barrieren beim Einsatz in Lebensmittelverpackungen abgebaut werden (was allerdings nur auf europäischer Ebene erfolgen kann). Auch die Sammel-, Sortier- und Recyclinginfrastruktur soll massiv ausgebaut werden, um mehr Verpackungen in den Kreislauf zurückführen zu können. Im Zuge des Kreislaufpaktes wurde daher ein einheitliches Sammelsystem für alle Kunststoffverpackungen beschlossen.
Neues Sammelsystem soll 20 Prozent mehr Ertrag bringen
Die niedrige Recyclingrate bei Kunststoffverpackungen ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass jedes Bundesland individuelle Regelungen hatte, wodurch die Sortierung deutlich erschwert wurde. Seit 1. Jänner 2023 müssen nun österreichweit alle Kunststoffverpackungen in der gelben Tonne bzw. im gelben Sack gesammelt werden.
Auch Unternehmen sind ab 2023 gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Verpackungsabfälle besser zu trennen und
zu sammeln. Allein im Industrieabfall sind 50.000 Tonnen Kunststoff enthalten, die bisher nicht recycelt wurden. Darüber hinaus sind ab 2025 in ganz Österreich Kunststoff- und Metallverpackungen gemeinsam zu sammeln.
Für Plastikgetränkeflaschen gelten strengere Sammelquoten von 77 Prozent bis 2025 und 90 Prozent bis 2029 (derzeit 70 Prozent). Ab dem Jahr 2025 wird für Plastikflaschen und Getränkedosen ein Einwegpfand von 0,25 Euro eingehoben. Die Gebinde können überall dort, wo sie gekauft wurden, zurückgegeben werden. Bei der Automatenrückgabe wird voraussichtlich eine Bearbeitungsgebühr fällig.
Durch die Umstellung des Sammelsystems soll die Sammelmenge um 20 Prozent erhöht werden, um die vorgeschriebenen Recyclingziele zu erreichen. Aktuell liegt die Sammelquote laut ARA bei 58 Prozent, wovon 58 Prozent sortiert und dann 78 Prozent recycelt werden.
Ziel ist es, bis 2025 die Sammelquote auf 80 Prozent zu erhöhen. Davon müssten 80 Prozent sortiert und wiederum 80 Prozent recycelt werden, um die vorgegebene Recyclingquote von 50 Prozent zu erreichen. Machbar wird dies allerdings nur mit hohen Investitionen in neue Sortier- und Recyclinganlagen sein.
Und womit wird in Zukunft geheizt?
Müllverbrennungsanlagen nutzen den hohen Energiegehalt der Kunststoffverpackungen, um Strom und/oder Fernwärme zu erzeugen. 1 Kilogramm Kunststoff ersetzt 1 Liter Heizöl. Wenn nun höhere Recyclingquoten gelten, werden weniger Kunststoffe in der Verbrennung landen.
Zwar sinken dadurch der Heizwert und kurzfristig auch die Abfallmengen, jedoch ist in Zukunft mit keinem Engpass von Abfällen für die thermische Verwertung zu rechnen. Gründe hierfür sind unter anderem die demografische Entwicklung, die von der EU erlassenen Deponierungsverbote sowie die Herabsetzung der POP-Grenzwerte, wodurch bestimmte Inputströme nicht mehr dem Recycling zugeführt werden dürfen.
Mit der stofflichen Verwertung der Siedlungsabfälle wächst zudem gleichzeitig die Menge der Sortierreste, die bei allen bekannten Recyclingverfahren einen nicht unerheblichen Anteil ausmachen. Hinzu kommt, dass Nachbarstaaten Siedlungsabfälle nach Österreich exportieren. Gründe hierfür sind zu geringe Verbrennungskapazitäten und Schwierigkeiten mit der Umsetzung der Recyclingziele.
EU-Abfallverbringungsverordnung erschwert Kunststoffrecycling
Im Jänner 2023 hat sich das Europäische Parlament für strengere Vorschriften bei Abfallexporten ausgesprochen, vor allem um die Kreislaufwirtschaft anzukurbeln und die Abfallkriminalität innerhalb und außerhalb der EU zu bekämpfen.
Exportverbot und Notifizierung
Der Vorschlag zur Überarbeitung der Abfallverbringungsverordnung (Waste shipment regulation) enthält unter anderem ein Exportverbot für Kunststoffabfälle in Nicht-OECD Länder, wobei für Ausfuhren in OECD-Länder eine mehrjährige Übergangsfrist geplant ist. Darüber hinaus sollen künftig Kunststoffe und andere Abfälle, die persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten, innerhalb der EU dem Notifizierungsverfahren unterliegen.
Recyclingverbände laufen Sturm
Recyclingverbände sehen die Recycling- und Kreislaufwirtschaft in Europa ernsthaft gefährdet, wenn die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden. Diesbezüglich führen sie folgende Gründe an:
- Die Sammel- und Recyclingmengen könnten durch diese Vorgangsweise erheblich zurückgehen und zu einer Schließung von Recyclinganlagen, insbesondere KMU, führen.
- Es besteht die Gefahr, dass Primärrohstoffe verstärkt genutzt werden und Recycler zusätzlichen regulatorischen Belastungen ausgesetzt sind.
- Der mögliche Verlust des Zugangs zu internationalen Märkten könnte zu einem Rückgang der Nachfrage führen und die Rentabilität des Recyclings beeinträchtigen.
- Kritisch gesehen werden auch die Verschärfungen der Verbringungsregeln für POP-haltige Kunststoffe, da diese unabhängig vom Konzentrationswert des Schadstoffes gelten. In der Praxis würde dies dazu führen, dass beinahe sämtliche Verbringungen von Abfällen zum Recycling innerhalb der Europäischen Union notifiziert werden müssten, also dem Verfahren der vorherigen Anmeldung unterliegen.
Die neue Abfallverbringungsverordnung würde somit nicht die erhoffte Vereinfachung bringen, sondern zu einer weiteren Bürokratisierung und zusätzlichen Herausforderungen für die Recycler führen. Manche sprechen gar vom Ende des Kunststoffrecyclings in Europa. Es bleibt abzuwarten, ob die Verantwortlichen in den EU-Mitgliedstaaten die Vorschläge der EU mittragen werden.
EU-Verpackungsverordnung bringt signifikante Verschärfungen
Als Bestandteil des Green Deals hat die EU-Kommission am 30. November 2022 einen Vorschlag für die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Directive, PPWR) vorgelegt. Anders als die aktuell gültige EU-Verpackungsrichtlinie muss die geplante Verordnung nicht in nationales Recht umgesetzt werden – laut Entwurf ist sie bereits am 20. Tag nach Inkrafttreten in allen Mitgliedsländern unmittelbar anwendbar.
Der Entwurf enthält Regeln für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen – vom umweltfreundlichen Design bis hin zum effizienten Recycling:
- Abfallreduktion: Das übergeordnete Ziel ist die Reduzierung des entstehenden Verpackungsmülls durch Wiederverwendung und Recycling um mindestens 15 Prozent bis 2040 (im Vergleich zum Jahr 2018).
- Einweg- und Mehrwegverpackungen: Die Kreislaufwirtschaft soll durch die Nutzung von Mehrwegverpackungen und dem Verbot zahlreicher Einwegverpackungen gefördert werden. Verpackungen aus Kunststoff für Produkte wie Obst und Gemüse werden verboten.
- Recyclingfähigkeit: Verpackungen sollen bis spätestens 2030 vollständig und ausnahmslos recycelbar sein.
- Vorgaben zum Verpackungsrecycling: Diese umfassen beispielsweise Kriterien für die Verpackungsgestaltung, Kennzeichnungsvorgaben sowie verbindliche Pfandsysteme für Kunststoffflaschen und Aluminiumdosen.
- Verbindliche Rezyklatanteile: Darüber hinaus wird es verbindlich vorgeschriebene Recyclinganteile geben, die die Hersteller in neue Kunststoffverpackungen aufnehmen müssen. Ab 2030 sollen Kunststoffverpackungen 35 Prozent Rezyklat enthalten, für Lebensmittelverpackungen gilt ein Wert von mindestens 10 Prozent.
Für Markenartikler und Handel wird die PPWR enorme Änderungen bringen:
- Verpackungen aller Packstoffe werden in Kategorie A (Recyclingfähigkeit > 95%) bis Kategorie E (Recyclingfähigkeit < 70%) eingestuft.
- Verpackungen der Kategorie E gelten als nicht recyclingfähig und dürfen ab 2030 nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
- Die Ökomodulation von Lizenzgebühren, welche die Verwertbarkeit von Verpackungen widerspiegelt, setzt auf diesen Kategorien auf.
- Europaweit entstehen harmonisierte Designs für Recycling-Kriterien.
- Der Einsatz von Kunststoffrezyklaten wird forciert.
Unternehmen haben nun erstmals verbindliche Mindestvorgaben und sind daher gut beraten, ihre Verpackungen hinsichtlich der neuen Anforderungen bewerten zu lassen (vor allem Recyclingfähigkeit, Recyclinggehalt, Carbon Footprint, Verpackungsgewicht).
Innovationen: Circular Economy für Kunststoffe
In einer Vielzahl von Projekten wird derzeit am effizienteren Einsatz und besserem Recycling von Kunststoffen gearbeitet. Mittlerweile werden fast täglich Innovationen entlang der Kunststoff-Wertschöpfungskette vorgestellt. Wichtige Ansätze sind nachhaltiges Produktdesign, verbesserte Abfallsortiertechnologien oder neuartige Recyclingverfahren. Einige Beispiele:
1. Sortieranlagen als Schlüsselfaktor
Voraussetzung für die Erhöhung der Recyclingraten sind Hightech-Sortieranlagen. Im oberösterreichischen Ennshafen entsteht derzeit Europas modernste Sortieranlage für Leichtverpackungen, die eine Sortentiefe von 80 % erreicht - somit deutlich mehr als die aktuelle Anlageninfrastruktur in Österreich (58 %).
Die voll digitalisierte Hightech-Anlage ist mit modernster Nahinfrarotsensorik ausgestattet und kann mithilfe künstlicher Intelligenz 20 verschiedene Abfallfraktionen erkennen und sortenrein trennen.
Mit einer Kapazität von 100.000 Tonnen pro Jahr wird die Anlage 50 Prozent der österreichischen Sortierkapazität für Leichtverpackungen abdecken. Sie übernimmt damit eine Schlüsselrolle in der Erreichung des EU-Recyclingziels. Das Investitionsvolumen beträgt rund 60 Millionen Euro, geplanter Betriebsstart ist 2024.
2. Design for Recycling
Dieser Themenkomplex umfasst unter anderem recyclingfähige Produkte und Verpackungen, nachhaltiges Design (Recyclingfähigkeit, Product as a Service, etc.), intelligente Verpackungen (Rezyklatanteil, etc.), Kennzeichnungsstandards (Digital Watermark, Piktogramme, etc.), Mehrweg-Alternativen sowie Closed- und Open Loop-Systeme.
Als erstes Unternehmen in Österreich hat beispielsweise Berglandmilch in Kooperation mit dem Verpackungshersteller
Greiner den
K3®-Becher entwickelt. Auf Farben und Aufdrucke wurde verzichtet, stattdessen ist der recycelbare Becher mit einem abziehbaren Kartonmantel umhüllt, der sich beim Sammelprozess selbständig löst. Damit ist der Becher optimal recyclingfähig.
Ein weiteres spannendes Projekt ist die
Initiative HolyGrail 2.0. Mehr als 160 namhafte Unternehmen arbeiten dort
mittlerweile an der Entwicklung von digitalen Wasserzeichen auf Verpackungen. Die Kennzeichnung beinhaltet wertvolle Informationen, die an Sortieranlagen weitergegeben werden, um die Wiederverwertbarkeit zu erhöhen.
Innovationen sind allerdings nicht nur Sache großer Konzerne. So hat etwa das Familienunternehmen
Puhm GmbH aus Niederösterreich Sammelsäcke für Mineralwolle-Reste und andere anspruchsvolle Anwendungen vollständig aus recyceltem Plastik entwickelt. Die Säcke stehen Polypropylen-Foliensäcken in nichts nach.
Abbildung 3: Der K3®-Becher ermöglicht die Sortierung und stoffliche Verwertung von Papier und Karton, die im Recyclingstrom der Leichtverpackungen landen. © Greiner AG
3. Innovative Recyclingverfahren
Chemisches Recycling als Ergänzung zum werkstofflichen Recycling ist auf dem Vormarsch. Entsprechende Kapazitäten müssen erst aufgebaut und grundsätzlich neue recyclingfähige Materialien entwickelt werden. Ein vielversprechendes Verfahren ist auch
kryogenes Recycling zur Aufbereitung von Werkstoffverbunden durch kryogene Vermahlung.
Für die Skalierung des chemischen Recyclings ist allerdings eine übergreifende Anerkennung des Massenbilanzansatzes für das chemische Recycling von Kunststoffabfällen im Rahmen der EU-Einwegkunststoffrichtlinie und weiteren EU-Regelungen erforderlich. Diese steht derzeit noch aus.
Das chemische Verfahren bietet sich für Polyurethane (PU) und andere duroplastische Produkte an, die nicht mechanisch recycelt werden können.
Covestro hat beispielsweise innovative Technologien zum chemischen Recycling von Polyurethanschäumen aus gebrauchten Matratzen entwickelt.
Auch die OMV setzt verstärkt auf chemisches Recycling. Seit 2017 betreibt das Unternehmen die Pilotanlage „ReOil“ zur Herstellung von Rohöl aus Kunststoffabfällen. Nun soll am Raffineriestandort Schwechat bis zum Jahr 2027 eine wirtschaftlich tragfähige großtechnische Anlage für die chemische Wiederaufbereitung von Kunststoffabfällen entstehen.
Abbildung 4: ReOil® Prozess mittels chemischen Recyclings © OMV
Fazit: Massive Veränderungen im Kunststoffrecycling durch Kreislaufwirtschaft
Der Weg zu einer Kreislaufwirtschaft wird kein einfacher sein. Hersteller und Verarbeiter müssen sich auf erhöhte Recyclingquoten, Ökodesign und verbindlich vorgeschriebene Rezyklatmengen einstellen, was eine erhebliche Optimierung der Verpackungen erfordert. Gleichzeitig wird die Verbringung von Abfällen zum Zwecke des Recyclings erschwert. Konsumenten wiederum werden künftig Pfand zahlen und auf viele Einwegverpackungen verzichten müssen.
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