Chlorgas ist ein hochwirksames Desinfektionsmittel, das unter anderem in der Wasseraufbereitung und der chemischen Industrie eingesetzt wird. Aufgrund seiner toxischen und stark reaktiven Eigenschaften ist der sichere Umgang mit diesem Gas von größter Bedeutung. Ein zentrales Element der Sicherheitskette sind die Chlorgasfässer, in denen das Gas gelagert und transportiert wird.
Gesetzliche Pflicht zur Überprüfung von Chlorgasfässern
Um Risiken wie Leckagen, Materialversagen oder gar Zerbersten zu vermeiden, schreibt der Gesetzgeber eine regelmäßige technische Überprüfung dieser Gebinde vor:
Alle fünf Jahre müssen Chlorgasfässer vom TÜV geprüft und freigegeben werden.
Um
Kunden mit eigenen Chlorgasgebinden den Prüfprozess zu erleichtern, können die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen direkt in unserem
Werk in Brückl erfolgen. Die Abnahme wird dabei durch den TÜV vorgenommen.
Warum die TÜV-Prüfung für Chlorgasfässer notwendig ist
Chlorgas wird unter Druck in speziellen Stahlfässern oder Flaschen abgefüllt. Über die Jahre können diese Fässer durch Korrosion, Materialermüdung oder mechanische Einwirkungen geschwächt werden. Solche Schäden sind mit bloßem Auge oft nicht zu erkennen, können jedoch zu gravierenden Sicherheitsrisiken führen.
Die TÜV-Prüfung stellt sicher, dass die Chlorgasgebinde weiterhin den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Ohne eine gültige TÜV-Freigabe dürfen die Gebinde weder transportiert noch befüllt oder verwendet werden.
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Der Ablauf der TÜV Fassprüfung im Detail
Die Prüfung eines Chlorgasfasses erfolgt in mehreren präzise festgelegten Schritten:
- Entleerung und Spülung: Das Fass wird vollständig entleert und mit Luft gespült.
- Kennzeichnung: Die Fässer werden im System mit einem Prüfstatus versehen.
- Demontage: Die Ventile werden entfernt, das Fass wird anschließend mit Wasser gefüllt.
- Druckprüfung: Nach Montage von Prüfdruckventilen wird das Fass auf den vorgeschriebenen Prüfdruck (22, 33 oder 42 bar) getestet.
- Freigabe durch den TÜV: Erfolgt die Freigabe, wird der Prüfdruck abgelassen.
- Entleerung: Das Fass wird zerlegt und das Wasser abgelassen.
- Stempelung: Das neue Prüfdatum wird durch den TÜV per Stempel dokumentiert.
- Reinigung: Das Fass wird aufgehängt und mit heißem Wasser gründlich gewaschen.
- Außenbearbeitung: Aufstellung auf Schwerlastpaletten, Außenreinigung, Entrostung, Innen- und Außentrocknung.
- Lackierung: Die Fässer erhalten eine Grundierung und anschließend drei Farbschichten.
- Mechanische Nachbearbeitung: Gewinde werden nachgeschnitten, Dichtflächen gereinigt.
- Montage: Neue Gewindestangen und Ventile werden eingesetzt.
- Dichtheitsprüfung: Das Fass Druck nochmals zur Kontrolle der Dichtflächen abgedrückt.
- Dokumentation: Beklebung (Etiketten und neuer Barcode) und Eintragung ins Prüfsystem.
- Bereit zur Befüllung: Das geprüfte und freigegebene Fass kann nun wieder eingesetzt werden.
Fazit: Sicherheit mit TÜV-geprüften Chlorgasgebinden
Die regelmäßige TÜV-Prüfung von Chlorgasfässern ist ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitskette im Umgang mit diesem gefährlichen Medium. Sie schützt Menschen, Umwelt und Anlagen und stellt die Betriebssicherheit über den gesamten Lebenszyklus der Gebinde sicher.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie mehr über die TÜV-Prüfung für Chlorgasgebinde oder
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