Qualität & Sicherheit

Neuerungen in der CLP-Verordnung: das müssen Sie wissen

Donauchem
Die CLP-Verordnung regelt seit 2012 die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen. Mit der geplanten Revision im nächsten Jahr stehen umfassende Änderungen bevor, die Unternehmen künftig berücksichtigen müssen. Wir haben alle relevanten Neuerungen in der CLP-Verordnung hier zusammengefasst.

 

Was ist die CLP-Verordnung?

Die CLP-Verordnung steht für „Classification, Labelling and Packaging“. Sie bildet seit 2012 die rechtliche Grundlage der EU für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen. Basierend auf den von der UNO vereinbarten internationalen GHS-Kriterien (Global Harmonisiertes System der Vereinten Nationen) ist das Ziel der CLP-Verordnung, die Kommunikation von Gefahren zu regulieren, indem dieselben Gefahren weltweit auf dieselbe Weise bewertet, eingestuft, gekennzeichnet und einheitlich kommuniziert werden.

Hersteller und Importeure sind verpflichtet, Stoffe und Gemische nach den festgelegten Kriterien, Grenzwerten und anzuwendenden Methoden in Gefahrenklassen einzuordnen und zu kennzeichnen. Die CLP-Verordnung schreibt dafür bestimmte Piktogramme, Signalworte sowie Gefahren- und Sicherheitshinweise vor, die einheitlich verwendet werden müssen. Darüber hinaus regelt die Verordnung auch weitere Angaben, die das Etikett enthalten muss, wie beispielsweise die Kindersicherheit, sowie wichtige Anforderungen an die Verpackung.

 

Warum ist die CLP-Verordnung wichtig?

Die CLP-Verordnung sorgt für die einheitliche Bewertung, Kennzeichnung und Kommunikation von Gefahren innerhalb der Europäischen Union. Durch die GHS-Kriterien, die global anerkannt sind, verbessert sie außerdem den internationalen Handel. All das führt zu mehr Sicherheit für Verbraucher, Unternehmen und Umwelt.



Aktuelle Entwicklungen: Revision der CLP-Verordnung

Um die Ziele der Europäischen Chemikalienstrategie im Rahmen des Green Deals zu erreichen, wurden einige Neuerungen in der CLP-Verordnung eingearbeitet. Einfließen werden dabei die gesammelten Erfahrungen der letzten Jahre sowie auch neue wissenschaftliche Erkenntnisse. Die Revision soll voraussichtlich zu Beginn 2025 offiziell in Kraft treten. Für die Umsetzung der Änderungen wird es allerdings Übergangsfristen geben.

 

Neuerungen innerhalb der Revision der CLP-Verordnung

Die geplanten Neuerungen in der CLP-Verordnung zielen darauf ab, den Schutz von Mensch und Umwelt zu verbessern, aber auch die Transparenz in der chemischen Industrie zu erhöhen. Dafür werden unter anderem neue Gefahrenklassen eingeführt, die eine präzise Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Stoffen und Gemischen ermöglichen.

 

Neuerungen der CLP-Verordnung im Überblick

Die bevorstehende Revision der CLP-Verordnung bringt eine Vielzahl an Änderungen mit sich, die Unternehmen bald berücksichtigen müssen. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen unter anderem:
 
  • Einführung neuer Gefahrenklassen:
    • Endokrine Disruptoren (Stoffe, die das Hormonsystem beeinträchtigen)
    • PMT/vPvM* (persistent-mobil-toxisch bzw. sehr persistent-sehr mobil)
    • PBT/vPvB** (persistent-bioakkumulierbar-toxisch bzw. sehr persistent-sehr bioakkumulierbar)
  • Aufnahme neuerer toxikologischer/ökotoxikologischer Parameter in die CLP-Verordnung
  • Spezifische Regeln für den Online-Verkauf
  • Neue Kennzeichnungsvorschriften
  • Anpassung des CLP-Verzeichnisses
  • Neue Regeln für komplexe Stoffe wie beispielsweise Kohlenwasserstoffe
  • Verschärfung der Bestimmungen für Werbung
 

Zusammenhang zwischen REACH und CLP: Wie beeinflussen sich die Verordnungen gegenseitig?

CLP und REACH sind zwei zentrale Säulen im EU-Chemikalienrecht. Während die CLP-Verordnung die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen reguliert, fokussiert sich die REACH-Verordnung auf die Registrierung, Bewertung und Zulassung ebendieser.
 
Beide Säulen spielen eng zusammen. So nehmen die REACH-Bestimmungen häufig Bezug auf die Einstufung nach CLP. Ändert sich also die Bewertung eines Stoffes laut CLP, muss diese Bewertung auch in der REACH-Verordnung berücksichtigt werden.
Umgekehrt, wird ein Stoff unter der REACH-Verordnung neu bewertet, führt das zu Änderungen in der CLP-Einstufung. Das führt oftmals dazu, dass Sicherheitsdatenblätter, Etiketten und Prozesse dementsprechend adaptiert werden müssen.
 
 

Auswirkungen der Neuerungen in der CLP-Verordnung auf Unternehmen und Produkte

Entscheidende Neuerungen in der CLP-Verordnung sind die Änderungen der Einstufungen von Stoffen sowie die Einführung zusätzlicher Kennzeichnungsvorschriften, die Unternehmen vor Herausforderungen stellen. Die neuen Einstufungen und Kennzeichnungsvorschriften erfordern eine Aktualisierung aller betroffenen Dokumente und Etiketten. Auch müssen alle Produkte hinsichtlich der neuen Gefahrenklassen überprüft und eventuell neu bewertet werden.

 

Beispiele für praktische Auswirkungen

1. Wird ein Stoff in der CLP-Verordnung beispielsweise als krebserregend eingestuft, kann dies ein REACH-Zulassungsverfahren nach sich ziehen. Die Verwendbarkeit wird dadurch stark beeinflusst. So versuchen viele Anwender zulassungspflichtige Stoffe durch weniger gefährliche zu ersetzen.  

2. Auch im Bereich der Biozide ist die Situation sehr streng geregelt. Erfolgt eine Neueinstufung eines Stoffes (z. B. als krebserregend), welcher in einem Biozidprodukt enthalten ist, kann es dazu kommen, dass ein bereits zugelassenes Produkt neu bewertet wird und sich die Bedingungen der Zulassung ändern. Das kann sogar dazu führen, dass die Zulassung zurückgezogen wird und das Produkt vom Markt genommen werden muss.

Gefahrenzeichen

3. Ein anderes Beispiel für die Auswirkungen einer Umstufung ist Salpetersäure. Die Einstufungsänderung als „giftig“ hat 2015 dazu geführt, dass bei der Donauchem plötzlich 90 Prozent der Kunden Probleme bei der Lieferung hatten, da das österreichische Giftrecht keine Übergangsregelung vorsieht. Es dürfen bekannterweise nur Kunden mit einer Giftbezugsbewilligung beliefert werden. Bis zur vollständigen Umstellung bei unseren Partnern erfolgt die Belieferung anderer Kunden nur gemäß Rücksprache mit den zuständigen Behörden. 

4. Schnittstellen der CLP finden sich auch mit anderen Rechtsmaterien. Wird ein Stoff zum Beispiel von „reizend“ auf „ätzend“ umgestuft (so geschehen z. B. bei Milchsäure), unterliegt er damit automatisch den Bestimmungen des Transportrechts (Transport von gefährlichen Gütern).

CLP Verordnung Neuerungen prüfen
 

Gefahrenbasierter Ansatz vs. risikobasierter Ansatz im Chemikalienrecht

Zurzeit beruhen chemikalienrechtliche Regelungen hauptsächlich auf den Gefahren eines Stoffes. Man spricht hier von einem gefahrenbasierten Ansatz. Der Fokus liegt auf der inhärenten Gefährlichkeit, ohne Berücksichtigung der spezifischen Anwendung. Ein risikobasierter Ansatz hingegen bezieht auch die Anwendung mit ein. So kann bei richtiger Anwendung auch ein gefährlicher Stoff sicher (mit geringem Risiko) verwendet werden. Eine solche stärkere Berücksichtigung der Risiken würde helfen, negative Folgen von Einstufungsänderungen für die Wirtschaft zu reduzieren.

 

So vermeiden Sie rechtliche Verstöße

Die Einhaltung der CLP-Verordnung sowie deren anstehenden Neuerungen ist wesentlich, um künftig rechtliche Probleme zu vermeiden. Die Donauchem GmbH unterstützt dabei: Für Kunden, die ihre Produkte bei uns abfüllen lassen, übernehmen wir die Prüfung der Etiketten auf chemikalienrechtliche Korrektheit. So gewährleisten wir, dass die Etiketten den Regelungen der CLP-Verordnung entsprechen – auch bei Biozidprodukten, die zusätzliche Kennzeichnungselemente bedürfen.
 
Selbstverständlich überprüfen wir auch alle bestehenden Etiketten in Hinblick auf Übereinstimmung mit den neuen Kennzeichnungsregeln und informieren unsere Kunden, über notwendige Änderungen ihrer Etiketten.

 

Die Donauchem GmbH hält sie informiert

Als verlässlicher Partner im Chemikalienrecht informieren wir Sie rechtzeitig und umfassend über alle relevanten Änderungen und Neuerungen in der CLP-Verordnung und deren Folgen für Unternehmen.
 
Hinweis: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung unseres Beitrages wurde die Revision der CLP-Verordnung bereits veröffentlicht. Als Donauchem GmbH halten wir Sie selbstverständlich weiterhin auf dem Laufenden und werden demnächst zusätzliche Informationen in Bezug auf Etiketten und Unterstützung durch die Donauchem GmbH bei Erstellung, Prüfung der Etiketten usw. folgen lassen.
 
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Weiterführende Informationen zur CLP-Verordnung:
ECHA (Europäische Chemikalienagentur: https://echa.europa.eu/de/
WKO (Wirtschaftskammer Österreich): https://www.wko.at/chemikalienrecht/start
UBA (Umweltbundesamt): https://www.umweltbundesamt.at/umweltthemen/chemikalien/eu-chemikalienrecht/chemikalienkennzeichnung
Donauchem

Autoren

Dr. Thomas Sturm
Sicherheit, Umwelt, Qualität

Karl Inmann
Business Development Manager Chemical Industry

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