Chlorgas ist ein hochwirksames Desinfektionsmittel, das unter anderem in der Wasseraufbereitung und der chemischen Industrie eingesetzt wird. Aufgrund seiner toxischen und stark reaktiven Eigenschaften ist der sichere Umgang mit diesem Gas von größter Bedeutung. Ein zentrales Element der Sicherheitskette sind die Chlorgasfässer, in denen das Gas gelagert und transportiert wird.
Gesetzliche Pflicht zur Überprüfung von Chlorgasfässern
Um Risiken wie Leckagen, Materialversagen oder gar Zerbersten zu vermeiden, schreibt der Gesetzgeber eine regelmäßige technische Überprüfung dieser Gebinde vor: Alle fünf Jahre müssen Chlorgasfässer vom TÜV geprüft und freigegeben werden.
Um Kunden mit eigenen Chlorgasgebinden den Prüfprozess zu erleichtern, können die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen direkt in unserem Werk in Brückl erfolgen. Die Abnahme wird dabei durch den TÜV vorgenommen.
Warum die TÜV-Prüfung für Chlorgasfässer notwendig ist
Chlorgas wird unter Druck in speziellen Stahlfässern oder Flaschen abgefüllt. Über die Jahre können diese Fässer durch Korrosion, Materialermüdung oder mechanische Einwirkungen geschwächt werden. Solche Schäden sind mit bloßem Auge oft nicht zu erkennen, können jedoch zu gravierenden Sicherheitsrisiken führen.
Die TÜV-Prüfung stellt sicher, dass die Chlorgasgebinde weiterhin den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Ohne eine gültige TÜV-Freigabe dürfen die Gebinde weder transportiert noch befüllt oder verwendet werden.
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