PFAS sind wegen ihrer extremen Stabilität und Risiken für Mensch und Umwelt eine der größten Herausforderungen in der Wasseraufbereitung. Dadurch, dass sie schädlich und nur kaum bis gar nicht abbaubar sind, reichern sie sich immer weiter in der Umwelt an. Eine effektive Methode zur Entfernung von PFAS aus dem Wasser ist Aktivkohle. Doch was passiert, wenn die Aktivkohle mit PFAS beladen ist? Kann sie reaktiviert und wiederverwendet werden?
In diesem Beitrag sehen wir uns die Möglichkeiten, Vorgaben sowie innovative Lösungen an, die eine nachhaltige Nutzung von Aktivkohle möglich machen.
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Kann PFAS-beladene Aktivkohle generell reaktiviert werden?
Ja, PFAS-beladene Aktivkohle kann aus technischer Sicht reaktiviert werden. Hier müssen allerdings spezifische Voraussetzungen eingehalten werden.
- Beladungsgrenze: Die PFAS-Konzentration auf der Aktivkohle darf bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten (siehe weiter unten). Experten gehen jedoch davon aus, dass diese Grenzwerte im Trinkwasser nicht erreicht werden. Werden diese allerdings überschritten, dürfen nur noch ausgewählte Anlagen die PFAS-belastete Kohle behandeln bzw. entsorgen.
- Thermische Reaktivierung: Um die PFAS-Stoffe vollständig zu zerstören, muss die Reaktivierungsanlage während der Reaktivierung von PFAS beladenen Aktivkohlen als auch in der Abgasreinigung auf die speziellen Anforderungen eingestellt werden. Ziel ist es, Reaktivate frei von PFAS-Rückständen bereitzustellen.
Rechtliche Vorgaben: PFAS-Behandlung in Europa
In Europa gilt die sogenannte POP-Verordnung (EU-Verordnung 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe) als rechtliche Grundlage zur Regulierung von PFAS. Die Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten und gibt einheitliche Standards für die Behandlung von PFAS-beladenen Abfällen vor. Strengere nationale Gesetzgebungen können jedoch zu Unterschieden in der praktischen Umsetzung führen. Die POP-Verordnung bildet insgesamt die zentrale Basis, die sicherstellt, dass solche Abfälle unter kontrollierten und sicheren Bedingungen behandelt werden.
Grenzwerte in der POP-Verordnung
Die POP-Verordnung (EU 2019/1021) definiert klare Grenzwerte für PFAS in Abfällen. Diese Grenzwerte sind auch für die Reaktivierung von PFAS-beladener Aktivkohle entscheidend. Ursprünglich regelte die Verordnung lediglich PFOS (Perfluoroctansulfonsäure) und ihre Derivate mit 50 mg/kg.
Die letzte Novellierung der Verordnung brachte Regulierungen für weitere PFAS-Typen. Das verschärft die Anforderungen an die Behandlung der Abfälle zusätzlich. Die Ergänzung benennt Grenzwerte für:
- PFOA (Perfluoroctansäure) und ihre Salze: 1 mg/kg.
- PFOA-verwandte Verbindungen: 40 mg/kg.
- PFHxS (Perfluorhexansulfonsäure) und ihre Salze: 1 mg/kg.
- PFHxS-verwandte Verbindungen: 40 mg/kg.
In Zukunft ist zu erwarten, dass weitere Stoffe in die Verordnung aufgenommen werden, da der Druck zur Eindämmung der PFAS-Belastung kontinuierlich steigt.
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Durch Thermische Reaktivierung PFAS nachhaltig zerstören
Unsere spezielle Reaktivierungsverfahren sorgen für die sichere Elimination von auf der Aktivkohle gebundenen PFAS-Verbindungen in zwei Stufen:
- Zerstörung von PFAS auf der gebrauchten Aktivkohle in der thermischen Reaktivierung durch Desorption: Unter den in unserer Reaktivierungsanlage eingestellten Bedingungen werden alle auf der Aktivkohle adsorbierten PFAS sicher entfernt.
- Demineralisierung desorbierter PFAS aus den gasförmigen Koppelprodukten der thermischen Reaktivierung: In unserem Verfahren werden > 99,9 % der desorbierten PFAS bei den Reaktivierungsbedingungen im Drehrohr bzw. in der gezielt justierten, thermischen Nachverbrennung demineralisiert (Zerfall zu HF und CO2).
Eine externe, zertifizierte Prüfungsstelle hat uns diese Erfolge in einer mehrtätigen Messreihe im Produktionsbetrieb bestätigt. Wir freuen uns, unseren Kunden eine sichere und umweltschonende Methode zur finalen Elimination der sogenannten Jahrhundertchemikalie anbieten zu können.
Analyse und Reaktivierung von Aktivkohle
Dank der heutigen hohen Messgenauigkeit können wir PFAS auf der gebrauchten Aktivkohle präzise analysieren und überprüfen. So stellen wir sicher, dass sie die gesetzlichen Anforderungen für eine Reaktivierung erfüllt und die beladene Aktivkohle sicher reaktiviert werden kann. Der Einsatz sowie die Reaktivierung von granulierter Aktivkohle der Sorte Hydraffin hat sich aktuell als optimale Lösung herausgestellt, um PFAS aus der Umwelt zu entfernen und in einem weiteren Schritt vollständig zu zerstören.
Leistungen für unsere Kunden – gesetzeskonforme Reaktivierung
Wir können für Sie den PFAS-Gehalt auf Ihrer Gebrauchtkohle ermitteln und entscheiden, ob Ihre Gebrauchtkohle gemäß den gesetzlichen Vorgaben reaktivierbar ist. Dafür stehen wir Ihnen als Ansprechpartner für Ihre PFAS-beladene Gebrauchtkohle zur Verfügung.