Das EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive - CSDDD) stellt Unternehmen vor Herausforderungen. Es verpflichtet dazu, Umwelt- und Menschenrechtsrisiken entlang der Wertschöpfungskette zu identifizieren, zu bewerten und zu minimieren. In diesem Beitrag beantworten wir zentrale Fragen rund um die CSDDD.
1. Was besagt das EU-Lieferkettengesetz?
Die CSDDD verpflichtet Unternehmen dazu, Verantwortung entlang ihrer gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette zu übernehmen. Sie müssen sicherstellen, dass international anerkannte Menschenrechte gewahrt und bestimmte Umweltstandards eingehalten werden. Das gilt im eigenen Betrieb, aber auch bei Zulieferern und Partnerunternehmen.
2. Warum wurde das EU-Lieferkettengesetz eingeführt?
Ziel des EU-Lieferkettengesetzes ist es, soziale und ökologische Standards in globalen Lieferketten zu stärken. Sie soll dazu beitragen, die Achtung der Menschenrechte sicherzustellen und den Umweltschutz international voranzutreiben.
Unternehmen werden verpflichtet, entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette, also von der Rohstoffbeschaffung über die Produktion und Logistik bis hin zur Entsorgung, Risiken zu analysieren, negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt frühzeitig zu erkennen, und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung zu ergreifen. Das gilt für eigene Aktivitäten ebenso wie für Tochtergesellschaften und externe Geschäftspartner.
Regelmäßige Berichte sollen außerdem für Transparenz sorgen und zeigen, dass Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten nicht nur formal, sondern auch inhaltlich erfüllen.
3. Wann trat das EU-Lieferkettengesetz in Kraft und für wen gilt es?
Das EU-Lieferkettengesetz trat am 25. Juli 2024 formell in Kraft. Der ursprüngliche Zeitplan sah vor, dass Mitgliedsstaaten die Richtlinie bis spätestens 26. Juli 2026 in nationales Recht umsetzen müssen. Außerdem galten je nach Unternehmensgröße unterschiedliche Zeitpunkte, zu denen die Richtlinie umgesetzt werden muss.
Mit der Einigung zwischen den EU-Staaten und dem Europaparlament am 9.12.2025 wurden diese Pläne für die meisten Unternehmen hinfällig. Nur noch sehr große Unternehmen mit mindesten 5.000 Mitarbeitenden und einem globalen Nettoumsatz von 1,5 Mrd. € oder mehr sind künftig von der CSDDD betroffen.
Unternehmen, die unter den genannt Schwellenwert fallen, sind nicht direkt betroffen. Die CSDDD kann jedoch indirekt für sie relevant sein, wenn sie z. B. Teil einer Lieferkette eines betroffenen Unternehmens sind.
“Stop-the-Clock”
Im Rahmen des Omnibus-I-Pakets wurde am 16. April 2025 die Richtlinie (EU) 2025/794 („Stop the Clock“-Richtlinie) veröffentlicht. Sie soll die Anforderungen aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD und EU-Taxonomie) sowie die Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette (CSDDD) vereinfachen. Ziel ist bürokratische Hürden abzubauen, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die Umsetzung für Unternehmen praktikabler zu gestalten.
Mit der Stop-the-clock-Richtlinie verschiebt sich die Frist der nationalen Umsetzung in den EU-Mitgliedsstaaten um ein Jahr auf 26. Juli 2027. Für Unternehmen ergeben sich laut Stand Dezember 2025 nur geringfügige Änderungen der Fristen:
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